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Mittwoch, 22. Februar 2012

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Herzlich Willkommen bei der LSH Versicherung

Der will doch nur spielen...

Seit dem 01. Juli 2011 gilt auch in Niedersachsen die Pflicht zur Versicherung des Hundehalterrisikos. Dazu wurde das "Gesetz zur Neufassung des Niedersächsischen Gesetzes über das Halten von Hunden und zur Änderung des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NHundG)" verabschiedet.

 

Was ist neu?

 

Das Gesetz sieht vor, dass Hunde in Niedersachsen so zu halten und zu führen sind, dass von ihnen keine Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgehen.

 

Unter anderem wird auch verlangt, dass für einen Hund, der älter als 6 Monate ist, ist eine Haftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 500.000 EUR für Personenschäden und von 250.000 EUR für Sachschäden abzuschließen ist.

 

Was können wir für Sie tun?

 

Die LSH bietet mit der Hundehalterhaftpflichtversicherung ein Deckungskonzept, das über die gesetzlichen Anforderungen hinaus geht. Die Deckungssummen betragen im Standard-Paket 3 Mio. EUR und im Spezial-Paket 5 Mio. EUR pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.

 

Zusätzlich ist der Hundehalter bei der LSH auch gegen folgende Ereignisse durch das Spezial-Paket abgesichert:

  • Schäden durch Welpen der versicherten Hündin(nen) bis zu 6 Monaten  nach der Geburt
  • Schäden durch ungewollten Deckakt
  • Kaution bis 25.000 EUR für Schäden innerhalb Europas

Damit aus dem geliebten Wollknäul der Familie nicht ein finanzielles Desaster erwächst, war eine Hundehalterhaftpflichtversicherung bisher auch schon sinnvoll. Ab dem 01.07.2011 droht dem Hundehalter nun bei Nichtbestehen des Versicherungsschutzes aufgrund der Ordnungswidrigkeit eine Geldbuße - diese kann bis zu 10.000 EUR betragen. Für dieses Bußgeld könnte die Hundehalterhaftpflicht bei der LSH für über 100 Jahre abgedeckt sein...

 

Bitte beachten Sie auch, dass ein neu angeschaffter Hund, der einer gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungspflicht unterfällt, auch nicht vorübergehend in der Vorsorgeversicherung der Privathaftpflichtversicherung erfasst wird! Somit ist der Abschluss einer Hundehalterhaftpflichtversicherung erforderlich. Wir beraten Sie gerne!

 

Was können wir für Sie tun?

Wir helfen Ihnen gerne bei Ihren Vertragsfragen. Zögern Sie nicht uns zu kontaktieren.

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