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Freitag, 18. Mai 2012

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Herzlich Willkommen bei der LSH Versicherung

Auf ins neue Mofa-Verkehrsjahr 2012!

Es ist wieder soweit: Das neue Mopedjahr beginnt am 01. März 2012.

Sind Sie Halter eines Mofas oder Mopeds? Dann sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung für Ihr Fahrzeug abzuschließen, denn Sie dürfen nur mit einem Versicherungskennzeichen in den Verkehr.

Sie benötigen jedes Verkehrsjahr ein neues Versicherungskennzeichen! Ein Verkehrsjahr in der Mopedversicherung beginnt jeweils am 01. März und endet am 28./29. Februar des Folgejahres. Falls Sie die Versicherung nach dem ersten März erst abschließen, somit also weniger als ein ganzes Jahr versichert sind, reduziert sich der Beitrag anteilig.

Die Haftpflichtversicherung der LSH schützt Sie vor den finanziellen Folgen von Schäden, die Sie als Eigentümer, Fahrer und Mitfahrer durch den Gebrauch des Fahrzeugs Dritten zufügen. Und das pauschal in Höhe von 100 Mio. EUR für Person-, Sach- und Vermögensschäden; max. 8 Mio. EUR je geschädigte Person.

Wir wünschen Ihnen allzeit gute Fahrt!

Was können wir für Sie tun?

Wir helfen Ihnen gerne bei Ihren Vertragsfragen. Zögern Sie nicht uns zu kontaktieren.

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