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Freitag, 18. Mai 2012

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Wohngebäudeversicherung

Das wohl schlimmste was einem Hausbesitzer passieren kann, ist der Hausbrand! Alle Habseligkeiten sind binnen weniger Minuten verbrannt und die, die vom Feuer verschont geblieben sind, werden durch das Löschwasser beschädigt. Wir können Sie nicht vor solchen Szenarien beschützen, aber zu mindestens die finanziellen Folgen erträglich machen!

Für jeden Hausbesitzer stellt die Wohngebäudeversicherung eine unverzichtbare Versicherung dar. Gerade vermeintlich kleine Schäden können große Ausmaße annehmen. Überzeugen Sie sich von dem umfassenden Schutz der LSH-Wohngebäudeversicherung.

Die LSH-Wohngebäudeversicherung

Die LSH-Wohngebäudeversicherung

Die LSH-Wohngebäudeversicherung schützt Sie und Ihr Haus vor den finanziellen Folgen bei:

  • Feuerschäden (Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion)
  • Leitungswasserschäden
  • Sturm- und Hagelschäden

Neben Ihrem Wohngebäude sind zusätzlich folgende Positionen versichert:

  • Gebäudebestandteile wie Türen, Fenster, Heizungsanlagen
  • Gebäudezubehör wie Dachziegel oder Ersatzfliesen

Mitversichert in der LSH-Wohngebäudeversicherung sind außerdem:

  • Aufräumungs- und Abbruchkosten
  • Überspannungsschäden durch Blitz
  • Mietausfall für Wohngebäude
  • Mehrkosten durch vorzeitige Urlaubsrückreise
  • Mehrkosten infolge Preissteigerungen
  • Hotelkosten
  • Feuer-Rohbauversicherung

Optional: Erweiterte Elementarschädenversicherung

Optional: Erweiterte Elementarschädenversicherung

Überschwemmungen, Erdbeben, Erdrutsch oder Schneemassen hinterlassen an Gebäuden schreckliche Spuren. In einem solchen Fall vervollständigt die erweiterte Elementarschadenversicherung die Wohngebäudeversicherung und schützt vor finanziellen Folgen durch Elementarschäden.

Es besteht Versicherungsschutz für Schäden durch:

  • Überschwemmung
  • Rückstau
  • Erdbeben
  • Erdfall
  • Erdrutsch
  • Schneedruck
  • Lawinen
  • Vulkanausbruch

Deckungserweiterung „Spezial“

Deckungserweiterung „Spezial“

Um Ihnen optimalen Schutz zu gewähren, bietet die LSH mit der Spezial-Deckung einen Tarif, bei dem keine Wünsche offen bleiben. Im Vergleich zum Standardprodukt gibt es unter anderem Deckungsverbesserungen für:*

  • Nebengebäude (ohne Garage) wie Gartenhäuser, Carports, Geräte- oder Fahrradschuppen
  • Erhöhte Entschädigungsgrenzen Aufräumungs- und Abbruchkosten, Bewegungs- und Schutzkosten
  • Aufräumungs- und Abbruchkosten, Isolierungs- und Abfuhrkosten für radioaktiv verseuchte Sachen
  • Mehrkosten infolge behördlicher Wiederherstellungsbeschränkungen
  • Sachverständigenkosten, wenn Schaden > 25.000 EUR
  • Reparaturkosten für provisorische Maßnahmen
  • Erhöhte Entschädigungsgrenzen Hotelkosten
  • Erhöhte Entschädigungsgrenzen Mietausfall für Wohngebäude und –räume
  • Erhöhte Entschädigungsgrenzen für Überspannungsschäden
  • Erhöhte Entschädigungsgrenzen für die Beseitigung umgestürzter Bäume
  • Photovoltaik-Anlagen
  • Dekontamination von Erdreich
  • Fahrzeuganprall
  • Regenfallrohre innerhalb des Gebäudes
  • Erweiterte Versicherung von Wasserzuleitungs- und Heizungsrohren
  • Kein Einwand der groben Fahrlässigkeit

* Diese Aufzählung ist nur exemplarisch. Vertragsbestandteile sind ausschließlich der Versicherungsantrag, der Versicherungsschein und die allg. Versicherungsbedingungen. Beachten sie bitte auch eventuelle Selbstbehalte, sowie Höchstgrenzen

Ausgewählte Schadenbeispiele

Ausgewählte Schadenbeispiele

  • In einem Reihenhaus in Bremen sollte der Wasserzähler ausgetauscht werden. Dabei brach das Verbundstück zwischen Zuleitung und Zähler, so dass sich mehr als 30 Minuten eine Wasserfontäne in die Kellerräume ergoss. Die Elektronik der Zentralheizung bekam Wasser ab und verursachte einen Ausfall der Heizung. Die LSH Versicherung übernahm die Kosten für das Auspumpen, die Trocknung und die Renovierung des Kellers sowie der Reparatur der Heizungsanlage.
    Gesamtschaden: 9.000 €
  • Während eines Sommergewitters schlug ein Blitz in den Dachstuhl eines neu gebauten Einfamilienhauses ein – die fünfköpfige Familie stand kurz vor dem Einzug. Das Dachgeschoss brannte vollständig ab. Der Rauch und das Löschwasser machten das Haus schließlich unbewohnbar. Die LSH zahlte der Familie den Abriss der zerstörten Gebäudeteile und den Wiederaufbau des Hauses.
    Gesamtschaden: 100.000 €