Druckversion
http://www.lsh-versicherung.de/produkte/privat/unfallversicherung.html
Freitag, 18. Mai 2012

Bitte geben Sie hier Ihre Postleitzahl ein -
wir finden Ihren Ansprechpartner.

Unfallversicherung

Jedes Jahr kommt es zu mehr als 9 Mio. Unfällen – alle 5 Sekunden einer. Unfallgefahren lauern überall – egal ob im Beruf oder in der Freizeit. Was viele nicht wissen – der gesetzliche Unfallschutz ist stark eingeschränkt! So leistet dieser nur für einen bestimmten Personenkreis und für bestimmte Unfälle. Die meisten Unfälle passieren jedoch in der Freizeit und sind somit nicht über die gesetzliche Unfallversicherung versichert!

Lückenloser Schutz

Lückenloser Schutz

Mit der LSH-Unfallversicherung sichern Sie sich einen lückenlosen Schutz egal ob in der Freizeit oder im Beruf:

  • 24 Stunden rund um die Uhr
  • an jedem Tag im Jahr
  • weltweit
  • mit Leistungen, die weit über die der „Gesetzlichen Unfallversicherung“ hinausgehen
  • ...und unabhängig zu welchem Personenkreis Sie gehören.


Folgende Personen/Unfälle sind nicht über die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt:

  • Hausfrauen
  • Selbständige
  • Rentner
  • Säuglinge und Kleinkinder
  • Unfälle während der Freizeit


Welche Kosten können nach einem Unfall auf Sie zukommen?

  • Verdienstausfall
  • Vorübergehende oder dauerhafte Arbeitsunfähigkeit
  • Umbauten im Haus/Auto
  • Kosten für eine Haushaltshilfe
  • Existenzgefährdung

Profitieren Sie von einem auf Ihre Familie maßgeschneiderten Versicherungsschutz, mit Tarifen für:

  • Kinder
  • junge Leute
  • Erwachsenen

Deckungserweiterung „Spezial“

Deckungserweiterung „Spezial“

Um Ihnen optimalen Schutz zu gewähren, bietet die LSH mit der Spezial-Deckung einen Tarif, bei dem keine Wünsche offen bleiben. Im Vergleich zum Standardprodukt gibt es unter anderem folgende Deckungsverbesserungen:*

  • Kurbeihilfe in der Unfallversicherung
  • Erhöhung Krankenhaustagegeld um 50 % bei Auslandsaufenthalt
  • Leistung bei ambulanten Operationen
  • Kapitalauszahlung der Invaliditätsleistung bis zum 75. Lebensjahr
  • Doppelte Todesfallleistung bei Unfalltod beider Elternteile
  • Verlängertes Genesungsgeld
  • Serviceleistungen in der Unfallversicherung

* Diese Aufzählung ist nur exemplarisch. Vertragsbestandteile sind ausschließlich der Versicherungsantrag, der Versicherungsschein und die allg. Versicherungsbedingungen. Beachten sie bitte auch eventuelle Selbstbehalte, sowie Höchstgrenzen.

Ausgewählte Schadenbeispiele

Ausgewählte Schadenbeispiele

  • Bei einem Arbeitsunfall stürzte Herr P. während des Notdeckens eines Daches 3 m in die Tiefe. Beim Sturz zog er sich komplizierte Brüche am rechten Handgelenk und Ellenbogen zu. Der dauerhafte Invaliditätsgrad wurde mit 60 % festgestellt und es verbleiben Versteifungen an beiden Gelenken. Zusätzlich zu den Leistungen der Berufsgenossenschaft erhält er eine Invaliditätsleistung und Unfallrente aus der Privaten Unfallversicherung.
    Gesamtschaden: 150.000 € + mtl. Rente
  • Herr B. ist leidenschaftlicher Skifahrer. Jedes Jahr macht er Skiurlaub in Österreich. Bei einem mehrstündigen Ausflug fuhr er aus unersichtlichen Gründen gegen einen Baum. Er erlitt schwere Verletzungen und blieb bewusstlos liegen. Rettungskräfte finden ihn erst am nächsten Morgen. Für Herrn B. kam jede Hilfe zu spät.
    Gesamtschaden: Todesfallsumme 20.000 € + Bergungs- und Überführungskosten