Unfallversicherung
Jedes Jahr kommt es zu mehr als 9 Mio. Unfällen – alle 5 Sekunden einer. Unfallgefahren lauern überall – egal ob im Beruf oder in der Freizeit. Was viele nicht wissen – der gesetzliche Unfallschutz ist stark eingeschränkt! So leistet dieser nur für einen bestimmten Personenkreis und für bestimmte Unfälle. Die meisten Unfälle passieren jedoch in der Freizeit und sind somit nicht über die gesetzliche Unfallversicherung versichert!
Lückenloser Schutz
Lückenloser Schutz
Mit der LSH-Unfallversicherung sichern Sie sich einen lückenlosen Schutz egal ob in der Freizeit oder im Beruf:
- 24 Stunden rund um die Uhr
- an jedem Tag im Jahr
- weltweit
- mit Leistungen, die weit über die der „Gesetzlichen Unfallversicherung“ hinausgehen
- ...und unabhängig zu welchem Personenkreis Sie gehören.
Folgende Personen/Unfälle sind nicht über die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt:
- Hausfrauen
- Selbständige
- Rentner
- Säuglinge und Kleinkinder
- Unfälle während der Freizeit
Welche Kosten können nach einem Unfall auf Sie zukommen?
- Verdienstausfall
- Vorübergehende oder dauerhafte Arbeitsunfähigkeit
- Umbauten im Haus/Auto
- Kosten für eine Haushaltshilfe
- Existenzgefährdung
Profitieren Sie von einem auf Ihre Familie maßgeschneiderten Versicherungsschutz, mit Tarifen für:
- Kinder
- junge Leute
- Erwachsenen
Deckungserweiterung „Spezial“
Deckungserweiterung „Spezial“
Um Ihnen optimalen Schutz zu gewähren, bietet die LSH mit der Spezial-Deckung einen Tarif, bei dem keine Wünsche offen bleiben. Im Vergleich zum Standardprodukt gibt es unter anderem folgende Deckungsverbesserungen:*
- Kurbeihilfe in der Unfallversicherung
- Erhöhung Krankenhaustagegeld um 50 % bei Auslandsaufenthalt
- Leistung bei ambulanten Operationen
- Kapitalauszahlung der Invaliditätsleistung bis zum 75. Lebensjahr
- Doppelte Todesfallleistung bei Unfalltod beider Elternteile
- Verlängertes Genesungsgeld
- Serviceleistungen in der Unfallversicherung
* Diese Aufzählung ist nur exemplarisch. Vertragsbestandteile sind ausschließlich der Versicherungsantrag, der Versicherungsschein und die allg. Versicherungsbedingungen. Beachten sie bitte auch eventuelle Selbstbehalte, sowie Höchstgrenzen.
Ausgewählte Schadenbeispiele
Ausgewählte Schadenbeispiele
- Bei einem Arbeitsunfall stürzte Herr P. während des Notdeckens eines Daches 3 m in die Tiefe. Beim Sturz zog er sich komplizierte Brüche am rechten Handgelenk und Ellenbogen zu. Der dauerhafte Invaliditätsgrad wurde mit 60 % festgestellt und es verbleiben Versteifungen an beiden Gelenken. Zusätzlich zu den Leistungen der Berufsgenossenschaft erhält er eine Invaliditätsleistung und Unfallrente aus der Privaten Unfallversicherung.
Gesamtschaden: 150.000 € + mtl. Rente
- Herr B. ist leidenschaftlicher Skifahrer. Jedes Jahr macht er Skiurlaub in Österreich. Bei einem mehrstündigen Ausflug fuhr er aus unersichtlichen Gründen gegen einen Baum. Er erlitt schwere Verletzungen und blieb bewusstlos liegen. Rettungskräfte finden ihn erst am nächsten Morgen. Für Herrn B. kam jede Hilfe zu spät.
Gesamtschaden: Todesfallsumme 20.000 € + Bergungs- und Überführungskosten

