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Freitag, 18. Mai 2012

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Sonstige Haftpflicht

Die private Haftpflichtversicherung deckt bereits ein sehr großes Gefahrenspektrum ab. Je nach Lebenssituation ist aber sinnvoll, den Versicherungsschutz individuell zu ergänzen. Die LSH Versicherung bietet für diesen Zweck weitere Haftpflichtversicherungen an, die im Folgenden kurz vorgestellt werden.

Jagdhaftpflichtversicherung

Jagdhaftpflichtversicherung

Als Jäger müssen Sie nach dem Bundesjagdgesetz eine Haftpflichtversicherung abschließen, wenn Sie nach bestandener Jägerprüfung einen Jagdschein erwerben und der Jagd nachgehen wollen. Versichert sind durch eine Jagdhaftpflichtversicherung dann die Schäden an fremden Personen oder Sachen, die im Rahmen der erlaubten Betätigung bei der Jagd entstehen.

Mitversichert sind beispielsweise Schäden aus der fahrlässigen Überschreitung von Rechten im Jagdschutz oder des Notwehrrechts sowie Schäden aus dem erlaubten Besitz bzw. Gebrauch von Hieb-, Stoß- und Schusswaffen oder Munition und Geschossen auch außerhalb der Jagd. Der Versicherungsschutz schließt darüber hinaus auch bis zu zwei Jagdgebrauchshunde während und außerhalb der Jagd oder Risiken aus einem kleinen Wasserfahrzeug als Halter oder Eigentümer ein. Auslandsschäden sind mitversichert auch für die Inanspruchnahme als Halter oder Führer von Jagdhunden.

Tierhalterhaftpflichtversicherung

Tierhalterhaftpflichtversicherung

Versichert sind Schäden an Personen oder Sachen, die auf Ihr Tier zurückzuführen sind und für die Sie als Halter oder von Ihnen bestimmte Hüter des Tieres einstehen müssen. Dies gilt auch für Schadenfälle, die bei vorübergehenden Auslandaufenthalten von bis zu einem Jahr entstehen.

Eine spezielle Tierhalterhaftpflichtversicherung kann für Hundehalter und für Halter von Reit- und Zugtieren (Pferde, Kleinpferde, Ponys, Maultiere, Esel usw.) abgeschlossen werden. Demgegenüber sind Schäden durch zahme, kleine Haustiere wie Katzen, Meerschweinchen und Wellensittiche bereits durch die Privathaftpflichtversicherung und Jagdhunde gegebenenfalls über Ihre Jagdhaftpflichtversicherung erfasst, während gewerblich oder landwirtschaftlich gehaltene Tiere über eine gesonderte gewerbliche Tierhalterhaftpflichtversicherung versichert werden.

 

Bauherrenhaftpflicht

Bauherrenhaftpflicht

Wenn Sie Baumaßnahmen an Ihrem Haus (Neubau, Umbau, Reparaturen, Abbruch- und Grabearbeiten) vornehmen, entstehen erhebliche Gefahren finanzieller Folgen aus Schäden von Personen oder fremder Sachen, für die Sie verantwortlich sind, auch wenn Sie die Arbeiten durch Dritte verrichten lassen. Solche Gefahren können beispielsweise durch umstürzendes Baumaterial, ungesicherte Schächte oder auch der Beschädigung des Nachbargebäudes entstehen. Die Versicherung bezieht sich zunächst nur auf Baustellen, bei denen Sie die Planung, Bauleitung und Bauausführung durch einen Dritten vornehmen lassen. Durch einen Zusatz im Versicherungsvertrag können jedoch auch Bauarbeiten in Eigenleistung oder mit Nachbarschaftshilfe versichert werden. Mitversichert sind hier beispielsweise auch Schäden im Bereich der allgemeinen Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht für das zu bebauende Grundstück und das zu errichtende Bauwerk (s.u.) sowie Schäden durch berechtigte Benutzung von Nutz- und selbstfahrenden Arbeitsmaschinen, die nicht versicherungspflichtig sind. Gleiches gilt für Gewässerschäden, Schäden wegen Senkung des Grundstückes oder Erdrutschungen sowie Sachschäden aus Abwässern.

Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht

Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht

Mit dieser Versicherung versichern Sie Schäden als Haus- und/oder Grundstücksbesitzer (zum Beispiel als Eigentümer, Mieter, Pächter, Leasingnehmer oder Nutznießer), die durch eine vom Haus und Grund ausgehende Gefahr entstanden und für deren Verhinderung Sie verantwortlich sind. Hier kommen beispielsweise Schäden von Personen oder Sachen in Betracht, die durch Schadhaftigkeit von Treppen und Wegen, mangelhafter Beleuchtung oder Glätte beziehungsweise Verschmutzung von Gehwegen entstehen oder von sich lösenden Gebäudeteilen verursacht werden. Mitversichert sind hier beispielsweise auch Schäden bei kleineren Bauvorhaben für die Sie als Bauherr haften (siehe Bauherrenhaftpflicht) sowie aus Ihrer Nachhaftung von bis zu einem Jahr, nachdem ein Anderer den Besitz am Grundstück übernommen hat. Gleiches gilt für alle Schäden, die durch Maßnahmen im Rahmen der Verwaltung, Reinigung, Beleuchtung und aller sonstigen Betreuung des Grundstückes von den beauftragten Personen entstehen.

Gewässerschadenhaftpflicht

Gewässerschadenhaftpflicht

Versichert ist Ihre Haftpflicht als Inhaber von Anlagen zur Lagerung von Gewässerschädlichen Stoffen (zum Beispiel Öltank) und aus der Verwendung dieser gelagerten Stoffe für Personen-, Sach- und Vermögensschäden als Folge von Gewässerschäden. Personen, die Sie durch Arbeitsvertrag mit der Verwaltung, Reinigung, Beleuchtung und sonstigen Betreuung der Grundstücke beauftragt haben, sind mitversichert, wenn sie aus Anlass dieser Verrichtung in Anspruch genommen werden. Aufwendungen, die Sie im Versicherungsfall zur Abwendung oder Minderung des Schadens für geboten halten durften (sog. Rettungskosten), sowie außergerichtliche Gutachterkosten sind insoweit versichert, als sie zusammen mit der Entschädigungsleistung die Versicherungssumme nicht übersteigen. Auf unsere Weisung aufgewendete Rettungs- und außergerichtliche Gutachterkosten sind auch dann versichert, wenn Sie zusammen mit der Entschädigung die Versicherungssumme übersteigen.