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Freitag, 18. Mai 2012

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Landwirtschaftliche Betriebshaftpflichtversicherung

Landwirtschaftliche Betriebshaftpflichtversicherung

Die Landwirtschaftliche Betriebshaftpflichtversicherung ist abgestimmt auf die Bedürfnisse und Besonderheiten landwirtschaftlicher Betriebe. Sie bietet Versicherungsschutz im Rahmen der gesetzlichen Haftpflicht eines landwirtschaftlichen Betriebes und sichert Risiken aus den Bereichen Betriebs-, Privat- und Produkthaftpflicht sowie Umweltrisiken ab.

Die Landwirtschaftliche Betriebshaftpflichtversicherung schützt Sie vor gesetzlichen Haftpflichtansprüchen Dritter. Mitversichert ist darüber hinaus Ihr gesetzlicher Vertreter (z.B. Geschäftsführer), Ihr Hofnachfolger sowie unter bestimmten Voraussetzungen Ihre voll- und minderjährigen Kinder, Altenteiler und Angehörige.

Um Ihnen optimalen Schutz zu gewähren, bietet die LSH mit der Spezial-Deckung ein Produkt, bei dem keine Wünsche offen bleiben.

Lernen Sie auf den folgenden Seiten das Produkt näher kennen:

Produktdetails

Produktdetails

Damit Sie rundum abgesichert sind, sind innerhalb der landwirtschaftlichen Betriebshaftpflichtversicherung folgende Bausteine beitragsfrei mitversichert*:

  • Erweiterte Produkthaftpflichtversicherung
  • Privathaftpflichtversicherung
  • Umwelthaftpflicht-Basisversicherung
  • Umweltschadenversicherung

Die „agrar-Spezial“-Deckung beinhaltet beispielsweise:**

  • Arbeits- und Liefergemeinschaften
  • Hunde- und Pferdehaltung
  • Tätigkeitsschäden

… und vieles mehr

Optional:

  • Jagdhaftpflicht
  • Mitversicherung von verpachteten Wirtschaftsflächen (Ländereien)
  • Reittierhaltung
  • Pensionspferde
  • Gewahrsamsschäden
  • Umwelt-Kasko (Zusatzbaustein 1 und 2 der Umweltschadenversicherung)

* Die Deckungssummen hängen von der gewählten Produkt-Variante ab.
** Diese Aufzählung ist exemplarisch. Vertragsbestandteile sind ausschließlich der Versicherungsantrag, der Versicherungsschein und die allg. Versicherungsbedingungen.

Umweltschaden-Versicherung

Umweltschaden-Versicherung

Was ist Umweltschaden-Vers. überhaupt?

Der Begriff des Umweltschadens:

  • Schädigung von Arten und natürlichen Lebensräumen nach Maßgabe des § 21a des Bundesnaturschutzgesetzes (Schädigung der Biodiversität***)
  • Schädigung der Gewässer nach § 22a des Wasserhaushaltsgesetzes
  • Schädigung des Bodens durch eine Beeinträchtigung der Bodenfunktion im Sinne des § 2 Abs. 2 des Bundes-Bodenschutzgesetzes (BBodSchG), die durch eine direkte oder indirekte Einbringung von Stoffen, Zubereitungen, Organismen oder Mikroorganismen hervorgerufen wurde und Gefahren für die menschliche Gesundheit verursacht.

Versicherungsschutz besteht auch dann, wenn der Versicherungsnehmer von einer Behörde oder einem sonstigen Dritten auf Erstattung der Kosten für Sanierungsmaßnahmen/Pflichten der oben genannten Art in Anspruch genommen wird. Dabei kommt es nicht darauf an, ob der Versicherungsnehmer auf öffentlicher oder privatrechtlicher Grundlage in Anspruch genommen wird.

Als Ergänzung zur Umweltschaden-Grunddeckung kann bei der LSH die Umwelt-Kasko abgeschlossen werden. Die Umwelt-Kasko setzt sich aus dem Zusatzbaustein 1 und 2 zusammen:

Zusatzbaustein 1

Deckung von Schäden an.

  • eigenen Böden auf Grundlage USchadG bei Gefahr für die menschliche Gesundheit
  • eigenen Gewässer
  • Biodiversität auf eigenen Grundstücken.

Zusatzbaustein 2

Deckung von Schäden an eigenen Böden auf Grundlage Bundesbodenschutzgesetz bei Gefahr für Gewässer oder Pflanzen.

*** Schäden an der Biodiversität ist die Schädigung geschützter Arten und natürlicher Lebensräume (biologische Vielfalt). In Deutschland existieren ca. 4.560 Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Gebiete und ca. 530 Vogelschutzgebiete. Aber auch Gebiete, die nicht als FFHGebiete ausgewiesen sind, aber die Qualität eines solchen haben, fallen unter das Gesetz.

Ausgewählte Schadenbeispiele

Ausgewählte Schadenbeispiele

Folgende kurze Praxisbeispiele demonstrieren die Absicherung im Schadenfall:

  • Der Hofhund beißt den Postboten. Die Hose ist beschädigt, der Postbote muss in ärztliche Behandlung.
  • Gesamtschaden: 400 €
  • Ein Flüssigdünger-Tank lief aus, da eine Verschraubung, verrostet war. Es musste nach umfangreichen Untersuchungen gemäß behördlicher Auflagen ein Bodenaustausch vorgenommen werden.
  • Gesamtschaden: 13.000 €
  • Ein Landwirt liefert Getreide über eine Getreidemühle an eine Bäckerei. Es stellt sich beim Backen heraus, dass das Getreide nicht den erforderlichen Qualitätsansprüchen genügt.
  • Gesamtschaden: 13.500 €