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LSH - Versicherung
Vogteistraße 3
29683 Bad Fallingbostel
Tel.: 05162 404-0

Reform des Versicherungsvertragsgesetzes

Am 01. Januar 2008 trat das neue Versicherungsvertragsgesetz (VVG) in Kraft und löste das bisher geltende Recht aus dem Jahr 1908 ab. Die wichtigsten Änderungen möchten wir Ihnen kurz vorstellen.

Für Neu- oder Änderungsverträge gilt:

  • Anders als bisher, erhalten Sie die Verbraucherinformationen zusammen mit dem Antrag. Für Sie als Kunde bedeutet dies, dass Sie bereits vor Vertragsabschluss alle wichtigen Informationen erhalten und im Nachhinein keine Unklarheiten auftreten können!
  • Die Beratungsdokumentation wurde direkt in den Antrag integriert, was für Sie mehr Übersichtlichkeit in Ihren Unterlagen bedeutet.
  • Für Versicherungsverträge gilt mit dem neuen VVG eine maximale Vertragsbindung von drei Jahren. Zwar können Versicherer und Kunden noch immer Verträge mit einer fünfjährigen Laufzeit vereinbaren, allerdings können Sie den Vertrag nach Ablauf des dritten beziehungsweise jeden weiteren Jahres kündigen.
  • Das "Alles-oder-Nichts-Prinzip", wonach bisher voll oder bei gravierenden Pflichtverletzungen gar nicht geleistet werden musste, ist abgeschafft. Künftig ist eine Leistungskürzung nur nach der Schwere des Verschuldens möglich - und das wird im Einzelfall genau geprüft. Somit werden Sie im Schadenfall besser gestellt als bisher!
  • Wird ein Versicherungsverhältnis vorzeitig beendet, wird die Versicherungsprämie jetzt taggenau abgerechnet. Bisher stand dem Versicherer unter bestimmten Voraussetzungen der volle Jahresbeitrag zu.

Für Bestandskunden gilt:

  • Die Änderungen des VVG gelten ab dem 01. Januar 2009
  • Die verbesserten Regelungen in der Schadenabwicklung werden wir bereits für Schäden anwenden, die nach dem 1.1.2008 eingetreten sind. Damit agieren wir kundenfreundlicher als der Gesetzgeber es verlangt - zu Ihrem Vorteil.

Wir haben den Start des neuen VVG außerdem dazu genutzt, um unsere leistungsstarke Produktpalette den gestiegenen Anforderungen unserer Kunden anzupassen. Wir haben nicht nur den Versicherungsschutz erheblich erweitert, sondern auch alle Produkte noch kundenfreundlicher als bisher gestaltet. Wenn Sie Fragen zu den Produkten oder zur VVG-Reform haben, wenden Sie sich doch an uns (werktäglich von 8:00 Uhr bis 16:30 Uhr unter der Telefonnummer 05162 404-0) oder an einen unserer Agenturinhaber - wir helfen Ihnen gerne.

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