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"Wer Recht hat, soll auch Recht bekommen!"
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Was ist eine Rechtschutzversicherung?
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Das obige Sprichwort ist gut bekannt, aber nicht jeder der Recht hat, bekommt leider auch Recht.
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Mittlerweile gibt es für weitläufige Bereiche des Lebens Gesetze,
Verordnungen und sonstige Vorschriften, die juristischen Beistand nötig machen, will man die eigenen Rechtsinteressen wahren. Der Besuch bei einem Rechtsanwalt
ist aber bekanntlich nicht kostenlos, so dass man ohne eine entsprechende Rechtschutz- versicherung dazu geneigt wäre, auf sein Recht zu verzichten, weil einem der Gang vor Gericht finanziell zu gewagt
erscheint.
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Mit einer Versicherung kann man als Privatperson oder als Gewerbetreibender seine Kosten bei einem Rechtsstreit abdecken. Die Rechtschutzversicherung
übernimmt bis zur Höhe der vereinbarten Deckungs- summe je Rechtschutzfall die gesetzlichen Anwalts- gebühren des vom Versicherten frei wählbaren Juristen, die
Zeugengelder und Sachverständigenhonorare, die Gerichtskosten und die Kosten des Gegners, soweit der Versicherungsnehmer diese übernehmen muss.
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Eine Rechtschutzversicherung sorgt dafür, dass der Bürger seine rechtlichen Interessen wahrnehmen kann, ohne finanzielle Risiken eingehen zu müssen.
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Rechtschutz bei der LSH ->
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